Wissenswertes
Wasserversorgungs- und Wasserverteilungsanlagen öffentlicher und gewerblich genutzer Gebäude müssen gemäß der gültigen Trinkwasserverordnung u.a. regelmäßig auf Legionellen (Legionella spp.) untersucht werden. Die Beprobung hat nach dem internationalen DIN EN ISO 19458 Standard, und die Analyse der entnommenen Wasserproben von einem für Umweltproben nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten und nach Trinkwasserverordnung zugelassenen Laboratorium zu erfolgen (Untersuchungsstelle). Eine Liste der nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboratorien ist auf den Home Pages der zuständige obersten Landesbehörde zu finden.
Die Probenahme für Legionellen muss durch akkreditierte und nach Trinkwasserverordnung zugelassene Laboratorien erfolgen. Eine Zertifizierung des Probenehmers alleine reicht nicht aus. Die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen hat gemäß des ISO 11731 Verfahrens zu erfolgen. Mehr Informationen finden Sie hier
Obwohl das wasserassoziierte, fakultativ pathogenes Bakterium Pseudomonas aeruginosa nicht explizit in der Trinkwasserverordnung erwähnt wird, gibt es Empfehlungen und Arbeitsblätter über die Notwendigkeit der anlassbezogenen Beprobung des Trinkwassers auf Pseudomonas aeruginosa neben den Legionellen zB bei der Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation hinweisen. In Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen wird das Trinkwasser regelmäßig auf Pseudomonas aeruginosa beprobt. Sowohl die Trinkwasserverordnung als auch das Infektionsschutzgesetz schreiben vor, dass das Trinkwasser fakultativ pathogene Erreger in solchen niedrigen Konzentrationen enthalten soll, die keine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
Pseudomonas aeruginosa soll in 100 ml Wasser nicht enthalten sein, also eine Konzentration von < 1 KBE / 100 ml haben.
Pseudomonas aeruginosa ist ebenfalls ein wasserassoziierter fakultativ pathogener Organismus, wie Legionella spp. Allerdings unterscheiden sich die beiden Bakterien stark voneinander bezüglich ihrer Wachstumsanforderungen, ihrer Teilungszeit, ihrem Vorkommen, ihrem Sauerstoffbedarf, ihrer Übertragungswege und mehr. Entsprechend unterschiedlich sind die Risikoanalysen (Risk Assessments), die Risikoabschätzungen und die Sanierungspläne und -maßnahmen für die beiden Mikroorganismen. Ein Wassersicherheitsplan sollte u.a. den Umgang sowohl mit Legionellen als auch mit Pseudomonas aeruginosa und sonstigen wasserassoziierten Mikroorganismen beschreiben. In den Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen ist die schnelle Resistenzentwicklung von Pseudomonas aeruginosa zusätzlich zu den medizinischen Aspekten zu berücksichtigen.
Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung ist der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml entnommene Wasserprobe (KBE = Kolonie bildende Einheiten) bei Legionellen (Legionella spp.) einzuhalten. Wird dieser Wert überschritten, so sind Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen. Und zwar sind unter anderem Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für die Legionellenkontamination, eine Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse sowie Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher notwendig sind. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes anzuzeigen und die betroffenen Nutzer zu informieren.
Eine unterschiedliche und weiterreichende Vorgehensweise ist für die Hochrisikobereiche von Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Einrichtungen vorgeschrieben. Und zwar gilt für diese Bereiche ein Zielwert von 0 KBE/100 ml und ein Gefahrenwert von >= 1 KBE/100 ml
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