Wissenswertes
Als Betreiber von gewerblich oder öffentlich genutzten Trinkwasserinstallationen sind Sie gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, die einwandfreie Qualität Ihres abgegebenen Trinkwassers zu gewährleisten und regelmäßig zu überprüfen.
Die Probenahme für Legionellen muss durch akkreditierte und nach Trinkwasserverordnung zugelassene Laboratorien erfolgen. Eine Zertifizierung des Probenehmers alleine reicht nicht aus. Die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen hat gemäß des ISO 11731 Verfahrens zu erfolgen. Mehr Informationen finden Sie hier
Ja, gemäß § 31 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung 2023 sind Betreiber dazu verpflichtet, ihre Trinkwasserinstallationen regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen. Öffentlich genutzte Anlagen wie Hotels, Schulen und Sportstätten müssen dies mindestens einmal jährlich tun, während gewerblich genutzte Anlagen mindestens alle drei Jahre auf Legionellen getestet werden müssen. Diese Maßnahmen dienen zum Schutz der Verbrauchergesundheit und der Minimierung potenzieller Risiken.
Die Probenahme für Legionellen muss durch akkreditierte und nach Trinkwasserverordnung zugelassene Laboratorien erfolgen. Eine Zertifizierung des Probenehmers alleine reicht nicht aus. Die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen hat gemäß des ISO 11731 Verfahrens zu erfolgen. Mehr Informationen finden Sie hier
Legionellen sind fakultativ pathogene Mikroorganismen, was bedeutet, dass sie unter bestimmten Bedingungen Infektionen verursachen können. Eine Infektion mit Legionellen kann zwei verschiedene Krankheitsbilder hervorrufen: das Pontiac-Fieber und die Legionärskrankheit. Das Pontiac-Fieber äußert sich durch grippeähnliche Symptome und ist in der Regel weniger schwerwiegend. Hingegen ist die Legionärskrankheit, auch bekannt als Legionellen-Pneumonie, eine Lungenentzündung, die lebensbedrohlich sein kann. Trinkwasserinstallationen, insbesondere Geräte und Einrichtungen, die das Wasser vernebeln, wie zum Beispiel Duschen, sind potenzielle Quellen für die Legionellenverbreitung. Wenn mit Legionellen kontaminierte Aerosole eingeatmet werden, kann eine Legionellen-Infektion hervorgerufen werden. Ob sich eine Person infiziert, hängt von verschiedenen Faktoren ab, ua. dem Geschlecht, dem Alter, dem Status des Immunsystems, dem Stamm der eingeatmeten Legionellen, dem Bestehen von Grunderkrankungen und mehr.
Die Probenahme für Legionellen muss durch akkreditierte und nach Trinkwasserverordnung zugelassene Laboratorien erfolgen. Eine Zertifizierung des Probenehmers alleine reicht nicht aus. Die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen hat gemäß des ISO 11731 Verfahrens zu erfolgen. Mehr Informationen finden Sie hier
Wasserversorgungs- und Wasserverteilungsanlagen öffentlicher und gewerblich genutzer Gebäude müssen gemäß der gültigen Trinkwasserverordnung u.a. regelmäßig auf Legionellen (Legionella spp.) untersucht werden. Die Beprobung hat nach dem internationalen DIN EN ISO 19458 Standard, und die Analyse der entnommenen Wasserproben von einem für Umweltproben nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten und nach Trinkwasserverordnung zugelassenen Laboratorium zu erfolgen (Untersuchungsstelle). Eine Liste der nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboratorien ist auf den Home Pages der zuständige obersten Landesbehörde zu finden.
Die Probenahme für Legionellen muss durch akkreditierte und nach Trinkwasserverordnung zugelassene Laboratorien erfolgen. Eine Zertifizierung des Probenehmers alleine reicht nicht aus. Die mikrobiologische Bestimmung von Legionellen hat gemäß des ISO 11731 Verfahrens zu erfolgen. Mehr Informationen finden Sie hier
Eine umfassende Darstellung Ihrer Pflichten als Betreiber von Trinkwasserinstallationen ist in verschiedenen Abschnitten der Trinkwasserverordnung 2023 festgehalten, wie beispielsweise in § 31 über Untersuchungspflichten bezüglich Legionellen, § 51 über Handlungspflichten bei Legionellen und § 52 über die Informationspflicht bei Überschreitung von Grenz- und Höchstwerten sowie des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen.
Eine unterschiedliche und weiterreichende Vorgehensweise ist für die Hochrisikobereiche von Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Einrichtungen vorgeschrieben. Und zwar gilt für diese Bereiche ein Zielwert von 0 KBE/100 ml und ein Gefahrenwert von >= 1 KBE/100 ml
Weitere Informationen finden Sie hier
Beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml Legionellen müssen Betreiber unverzüglich eine Risikoabschätzung durchführen oder durchführen lassen. Informationen zur weiteren Vorgehensweise finden Sie hier
Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung ist der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml entnommene Wasserprobe (KBE = Kolonie bildende Einheiten) bei Legionellen (Legionella spp.) einzuhalten. Wird dieser Wert überschritten, so sind Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen. Und zwar sind unter anderem Untersuchungen zur Klärung der Ursachen für die Legionellenkontamination, eine Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse sowie Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher notwendig sind. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes anzuzeigen und die betroffenen Nutzer zu informieren.
Eine unterschiedliche und weiterreichende Vorgehensweise ist für die Hochrisikobereiche von Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Einrichtungen vorgeschrieben. Und zwar gilt für diese Bereiche ein Zielwert von 0 KBE/100 ml und ein Gefahrenwert von >= 1 KBE/100 ml
Weitere Informationen finden Sie hier